Quellensteuer
Steuer, die der Zahler (nicht der Empfänger) direkt einbehält und ans Finanzamt abführt.
Quellensteuer (englisch: withholding tax) ist eine Steuer, die nicht vom Empfänger einer Vergütung, sondern vom Zahler (der "Quelle") direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Der Empfänger erhält also einen um die Steuer reduzierten Nettobetrag.
In Deutschland ist die wichtigste Quellensteuer für Verlage der §50a EStG: Zahlt ein deutsches Unternehmen Lizenzgebühren oder Tantiemen an eine im Ausland ansässige Person, muss es 15 % + Soli einbehalten.
Andere Quellensteuerarten in Deutschland: Kapitalertragsteuer (25 % auf Dividenden und Zinsen), Lohnsteuer (technisch ebenfalls eine Quellensteuer, die der Arbeitgeber abführt).
International ist die Quellensteuer ein zentrales Thema im Steuerrecht. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legen fest, wie hoch die Quellensteuer im Verhältnis zwischen zwei Ländern maximal sein darf — oft wird sie auf 0–15 % begrenzt.
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