Frankfurter Buchmesse 2026: Rechte gehandelt — und was danach in der Abrechnung passiert
Auf der Buchmesse werden Übersetzungs-, Hörbuch- und Filmrechte vergeben und eingekauft. Was nach dem Handschlag für Honorare, Nebenrechte und Steuern zu beachten ist.
Die Messe der Rechte
Vom 7. bis 11. Oktober 2026 findet die Frankfurter Buchmesse statt, Ehrengast ist Tschechien. Neben Neuerscheinungen und Lesungen ist die Messe vor allem ein Marktplatz für Rechte: Im Literary Agents & Scouts Centre und im Publishers Rights Centre verhandeln Verlage, Agenturen und Scouts über Übersetzungen, Hörbuch- und Taschenbuchausgaben oder Verfilmungen.
Ein Termin am Agenturtisch dauert oft nur eine halbe Stunde. Was dort vereinbart wird, beschäftigt die Abrechnung aber über Jahre: Vorschüsse, Beteiligungen, Anteile der Autorinnen und Autoren und nicht zuletzt Steuern in zwei Ländern. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie nach der Messe achten sollten — getrennt nach Rechteverkauf und Rechteeinkauf.
Wenn Sie Rechte vergeben: Nebenrechte richtig weitergeben
Vergibt Ihr Verlag die Übersetzungsrechte an einen Verlag im Ausland, ist das ein Nebenrecht aus Ihrem Verlagsvertrag mit der Autorin oder dem Autor. Die Einnahmen daraus — Vorschuss und spätere Beteiligungen des ausländischen Verlags — gehören nicht Ihnen allein.
- Welcher Anteil an den Autor geht, regelt der Verlagsvertrag, und zwar oft je Art des Nebenrechts verschieden: Übersetzung, Hörbuch, Film, Taschenbuch. Prüfen Sie vor der Abrechnung, was im Vertrag steht, statt einen pauschalen Satz anzunehmen.
- Der Vorschuss des Lizenznehmers ist eine Einnahme, die Sie anteilig weitergeben, sobald er bei Ihnen eingegangen ist. Spätere Beteiligungen folgen mit den Abrechnungen des Lizenznehmers.
- Nachweise aufbewahren: Die Abrechnungen des ausländischen Verlags sind die Grundlage dafür, was Sie Ihrer Autorin schulden. Legen Sie sie zur jeweiligen Periode ab.
Steuern im anderen Land: Viele Staaten behalten auf Lizenzzahlungen an ausländische Empfänger eine Quellensteuer ein. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Recht des Lizenznehmer-Landes und vom Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ab. Ob Sie einbehaltene Steuer in Deutschland anrechnen können und ob Ihre Autorin den Anteil vor oder nach dieser Steuer erhält, sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung und im Vertrag klären — eine allgemeine Antwort gibt es nicht.
Wenn Sie Rechte einkaufen: § 50a und Umsatzsteuer
Kauft Ihr Verlag die deutschen Rechte an einem Titel aus dem Ausland ein, zahlen Sie Lizenzgebühren an einen Verlag oder eine Autorin ohne Sitz in Deutschland. Dann gelten für Sie als Zahler zwei Regeln:
- Steuerabzug nach § 50a EStG: Für die Überlassung von Rechten an beschränkt Steuerpflichtige behalten Sie 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ein und melden ihn vierteljährlich beim Bundeszentralamt für Steuern an, bis zum 10. des Folgemonats. Maßgeblich ist der Tag der Zahlung — auch beim Vorschuss. Ein geringerer Abzug ist nur mit einer Freistellungsbescheinigung des BZSt möglich oder unter den engen Voraussetzungen der Freigrenze nach § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG. Mehr dazu in unserem Leitfaden zu § 50a.
- Umsatzsteuer: Erbringt ein ausländischer Unternehmer die Leistung an Ihren Verlag, schulden in der Regel Sie die deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Das betrifft die Umsatzsteuer, nicht den Steuerabzug nach § 50a — beides läuft nebeneinander.
Klären Sie schon im Vertrag, wer die Freistellungsbescheinigung beantragt (das kann nur der Lizenzgeber) und wann sie vorliegen muss. Ohne sie ist der volle Abzug zu leisten, auch wenn das Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich weniger vorsieht.
Checkliste für die Woche nach der Messe
- Vereinbarungen festhalten: Vorschuss, Beteiligungssatz, Abrechnungsrhythmus, Gebiet, Laufzeit und Sprache — bevor der Vertrag kommt.
- Verlagsverträge prüfen: Welcher Anteil an Nebenrechten steht den Autorinnen und Autoren zu?
- Rechteverkauf: Termin für den Eingang des Vorschusses notieren, Quellensteuer im Lizenznehmer-Land klären.
- Rechteeinkauf: Freistellungsbescheinigung beim Lizenzgeber anfragen, Vorschusszahlung erst mit geklärter Steuer.
- Fristen eintragen: Laufzeit der Lizenz und mögliche Rückrufsrechte im Blick behalten.
Wie Tantevo dabei hilft
- Nebenrechte als eigene Erlöse: Unter „Rechte & Lizenzen“ erfassen Sie Einnahmen aus vergebenen Lizenzen je Art (z. B. Übersetzung, Hörbuch, Film). Der Anteil der Autorin wird nach den im Vertrag hinterlegten Prozentsätzen berechnet — mit Standardwerten der Organisation, die Sie je Vertrag anpassen — und fließt in die nächste Abrechnung ein.
- Eingekaufte Rechte: Vorschusszahlungen an Rechteinhaber im Ausland erfassen Sie als Raten; Tantevo berechnet den Steuerabzug nach § 50a zum Zahlungstag, berücksichtigt eine gültige Freistellungsbescheinigung und auf Wunsch die Freigrenze nach § 50c, und erstellt die Übersicht für die vierteljährliche Anmeldung beim BZSt (für Organisationen in Deutschland, ab Tarif Studio).
- Fristen: Laufzeiten und Rechterückrufe stehen in der Fristenübersicht und in den Aufgaben.
Viel Erfolg in den Hallen — und eine Abrechnung, die mit den Abschlüssen Schritt hält.
Quellen
- Frankfurter Buchmesse: buchmesse.de (Termin, Ehrengast, Literary Agents & Scouts Centre, Publishers Rights Centre)
- § 50a EStG, § 50c EStG
- § 13b UStG
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