Anzahlungsgutschrift
Gutschrift über einen Vorschuss, den der Verlag an einen Rechteinhaber zahlt, der Unternehmer ist — bevor die Leistung abgerechnet ist.
Ist der Rechteinhaber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, ist ein Vorschuss eine Anzahlung auf seine Leistung. Die Umsatzsteuer entsteht dann schon mit der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Rechnet der Verlag per Gutschrift ab, stellt er über die Anzahlung eine Anzahlungsgutschrift aus (§ 14 Abs. 5 Satz 1 UStG).
In der späteren Honorarabrechnung werden die Anzahlung und die darauf entfallende Umsatzsteuer abgesetzt (§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG). So wird die Steuer nicht doppelt ausgewiesen.
Bei einem Kleinunternehmer enthält die Anzahlungsgutschrift keine Umsatzsteuer, bei Rechteinhabern im Ausland gelten die Regeln zum Reverse Charge. Im Einzelfall die Steuerberatung fragen.
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