Gutschrift (Abrechnung durch den Empfänger)
Rechnung, die der Leistungsempfänger im Namen des Leistenden ausstellt — so entstehen Honorargutschriften.
Im Umsatzsteuerrecht ist eine Gutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG) eine Rechnung, die nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger ausstellt. Für Verlage und Labels ist das der Normalfall: Der Verlag rechnet die Honorare im Namen des Autors ab und überweist den Betrag.
Damit sie als Rechnung gilt, müssen die Pflichtangaben stimmen, unter anderem Anschriften beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, Leistungszeitraum, Entgelt und Steuer. Wichtig ist außerdem, dass der Leistende zugestimmt hat.
Nicht zu verwechseln ist das mit der Storno-Gutschrift, die einen früheren Beleg aufhebt. Beides wird in Tantevo mit fortlaufender Nummer erzeugt und archiviert.
Verwandte Begriffe
Royalty-Management in der Praxis
Tantevo automatisiert Tantiemen, §50a, DATEV und SEPA für Verlage und Labels.
Pilotplatz sichern