Garantiehonorar
Vorschuss, der dem Rechteinhaber fest zugesagt ist und mit späteren Honoraren verrechnet wird — auch wenn er in Raten gezahlt wird.
Ein Garantiehonorar ist ein Vorschuss, den der Verlag dem Rechteinhaber fest zusagt. Er wird mit den späteren Honoraren verrechnet (Recoupment); was sich nicht einspielt, muss der Rechteinhaber in der Regel nicht zurückzahlen. Was genau gilt, regelt der Vertrag.
Wird die Garantie in Raten gezahlt (etwa bei Vertragsschluss und bei Ablieferung), sollte das Honorar gegen die gesamte zugesagte Summe verrechnet werden, nicht nur gegen die schon gezahlten Raten. Sonst zahlt der Verlag Honorar aus und später trotzdem die vollen Raten — der Rechteinhaber erhält mehr als zugesagt. Noch nicht gezahlte Raten sind ein Guthaben des Rechteinhabers und werden wie vereinbart gezahlt.
Anders ist es bei Raten, die an eine Bedingung geknüpft sind, die vielleicht nie eintritt: Sie zählen erst, wenn die Bedingung erfüllt ist. Ein Rechenbeispiel steht im Beitrag Vorschuss richtig verrechnen.
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