Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Befreiung von der Umsatzsteuer für Unternehmer mit geringem Jahresumsatz; auf der Rechnung steht dann keine USt.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und können im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.
Seit 2025 gilt: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschreiten, der des laufenden Jahres 100.000 €. Wird die zweite Grenze überschritten, endet die Befreiung sofort.
Für Verlage und Labels ist der Status ihrer Autoren und Künstler wichtig, weil er bestimmt, ob eine Honorargutschrift Umsatzsteuer enthält. Den Status sollte der Rechteinhaber selbst bestätigen; Tantevo führt ihn pro Rechteinhaber und nutzt ihn für Gutschrift und E-Rechnung.
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