Leistungszeitraum
Zeitraum, in dem eine Leistung erbracht wird; Pflichtangabe auf Rechnungen und Gutschriften.
Der Leistungszeitraum nennt, wann die abgerechnete Leistung erbracht wurde. Er gehört nach § 14 UStG zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Bei Honorargutschriften ist das die Abrechnungsperiode, etwa ein Quartal oder ein Jahr.
Der Zeitraum ist nicht dasselbe wie das Ausstellungsdatum: Ein Beleg für das dritte Quartal kann erst im folgenden Monat ausgestellt werden. Für die Buchhaltung kann das Zuordnungsfragen aufwerfen, etwa zu welchem Monat die Umsatzsteuer gehört oder wann der Vorsteuerabzug möglich ist.
In Tantevo steht der Zeitraum auf dem PDF und in der E-Rechnung; die Zuordnung in DATEV richtet sich nach den Einstellungen der Organisation.
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