Zusammenfassende Meldung (ZM)
Meldung an das BZSt über Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten, Teil der Umsatzsteuerpflichten.
Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) ist eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern. Darin melden Unternehmer bestimmte Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten, zum Beispiel sonstige Leistungen, für die der Empfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge), jeweils mit der USt-IdNr. des Empfängers und der Summe der Entgelte.
Für Lizenzgeber, die an Lizenznehmer in der EU abrechnen, kann das relevant werden. Die Meldung wird grundsätzlich vierteljährlich abgegeben, und zwar bis zum 25. Tag nach dem Ende des Meldezeitraums; Sonderregeln gelten etwa bei der Dauerfristverlängerung.
Die Übermittlung erfolgt elektronisch über das BZStOnline-Portal. Tantevo erstellt eine Ausfüllhilfe; die Übermittlung selbst bleibt Ihre Aufgabe.
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