Pauschalhonorar
Einmalige, vom Absatz unabhängige Vergütung statt einer laufenden Beteiligung.
Ein Pauschalhonorar (auch Fixhonorar oder Buy-out) ist eine einmalige Zahlung, mit der die Nutzung der Rechte abgegolten wird. Anders als bei der Tantieme hängt der Betrag nicht vom Absatz ab.
Das gibt dem Verwerter Planungssicherheit, nimmt dem Urheber aber die Chance auf Erfolgsbeteiligung. Ob und wie eine solche Vergütung zulässig und angemessen ist, regelt das Urhebervertragsrecht; im Zweifel sollte ein Anwalt den Vertrag prüfen.
Abrechnungstechnisch ist ein Pauschalhonorar ein fester Betrag, der zu einem vereinbarten Zeitpunkt fällig wird und nicht aus Verkäufen berechnet wird.
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