GoBD
Grundsätze der Finanzverwaltung für die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen in elektronischer Form.
Die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) sind ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Die Grundfassung stammt vom 28. November 2019 und wurde seitdem mehrfach geändert, unter anderem am 11. März 2024. Sie beschreiben, wie die Finanzverwaltung die Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Verarbeitung versteht.
Für Honorarabrechnungen sind vor allem diese Grundsätze wichtig:
- Unveränderbarkeit: Ein ausgestellter Beleg darf nicht nachträglich geändert oder gelöscht werden. Korrekturen laufen über einen Stornobeleg und einen neuen Beleg.
- Nachvollziehbarkeit: Jeder Beleg ist eindeutig gekennzeichnet; Änderungen bleiben erkennbar.
- Aufbewahrung und Datenzugriff: Belege werden über die gesetzliche Frist aufbewahrt und sind bei einer Prüfung maschinell auswertbar.
Wie das in der Praxis aussieht, erklärt der Beitrag Abrechnungen als Belege. Verbindlich ist der Text des BMF-Schreibens; Einzelfragen klärt die Steuerberatung.
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