Remission
Rückgabe unverkaufter Exemplare vom Buchhandel an den Verlag; mindert den abrechnungsfähigen Absatz.
Als Remission bezeichnet man im Buchhandel die Rückgabe unverkaufter Exemplare vom Händler an den Verlag. Der Händler erhält dafür eine Gutschrift, der Verlag verbucht eine Rücklieferung.
Für die Autorenabrechnung ist das wichtig: Verkäufe, die später remittiert werden, sind nicht endgültig. Remissionen werden deshalb in der Regel vom Absatz abgezogen. Weil sie oft erst Monate nach der Lieferung eintreffen, behalten manche Verlage einen vertraglich vereinbarten Teil der Honorare als Remissionsreserve zurück und geben ihn in einer späteren Abrechnung frei.
Wie hoch die Reserve ist und wann sie freigegeben wird, regelt der Verlagsvertrag. In Tantevo legen Sie Reserve und Freigabe je Vertrag fest; Retouren erfassen Sie unter „Verkäufe“.
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