Remissionsreserve, Mindestauszahlung und Übertrag: Wie Autorenabrechnungen im Fluss bleiben
Warum Verlage einen Teil der Honorare zurückhalten, wann kleine Beträge nicht ausgezahlt werden und wie Übertrag und Schlussabrechnung zusammenspielen.
Das Problem: Verkäufe sind nicht endgültig
Im Buchhandel gehen unverkaufte Exemplare an den Verlag zurück (Remission). Ein Verkauf im Berichtsmonat kann also Monate später wieder abgezogen werden. Zahlt der Verlag das Honorar sofort in voller Höhe aus, kann der Autor später mehr erhalten haben, als ihm zusteht.
Remissionsreserve
Viele Verlage behalten deshalb einen vertraglich vereinbarten Teil des Honorars zurück, die Remissionsreserve. Sie wird in einer späteren Abrechnung freigegeben, meist nach einer festgelegten Zahl von Perioden.
Was dabei zählt:
- Der Anteil und der Freigabezeitpunkt stehen im Vertrag, nicht im Gesetz.
- Der Autor sollte in jeder Abrechnung sehen, wie viel zurückgehalten und wie viel freigegeben wurde.
- Bei Beendigung des Vertrags ist die Reserve in der Schlussabrechnung vollständig abzurechnen.
Mindestauszahlung
Kleine Beträge zu überweisen kostet Zeit und Gebühren. Eine Mindestauszahlung legt deshalb fest, ab welchem Betrag gezahlt wird. Darunter bleibt der Betrag stehen und wird in die nächste Abrechnung übertragen.
Der Autor bekommt trotzdem eine Abrechnung, sodass der Übertrag nachvollziehbar bleibt.
Übertrag und negative Salden
Ein Übertrag kann auch negativ sein, etwa wenn Retouren die Verkäufe der Periode übersteigen. Er wird dann mit künftigen Honoraren verrechnet. Anders als ein Vorschuss ist er nicht vereinbart, sondern entsteht aus der Abrechnung.
Schlussabrechnung
Wird ein Vertrag beendet, sollte die letzte Abrechnung alles offen Gebliebene ausweisen: freigegebene Reserve, Übertrag und die Mindestauszahlung entfällt, damit nichts unbezahlt bleibt. Wer das nicht tut, riskiert Rückfragen und Streit.
Wie Tantevo dabei hilft
In Tantevo legen Sie Reserve und Freigabe je Vertrag fest und die Mindestauszahlung je Organisation oder Rechteinhaber. Der Abrechnungslauf führt Reserve und Übertrag mit und zeigt sie in der Abrechnung als eigene Zeilen. Beendete Verträge laufen als Schlussabrechnung mit: Die Reserve wird vollständig frei, die Mindestauszahlung gilt nicht. Retouren erfassen Sie unter „Verkäufe“.
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