Pilotbedingungen
Stand: 2. Oktober 2026
1. Gegenstand
Jean Bogner — Tantevo („Tantevo“) stellt ausgewählten Unternehmen („Pilotpartner“) die Software Tantevo zur Verwaltung und Abrechnung von Honoraren und Lizenzvergütungen im Rahmen eines Pilotprogramms zur Verfügung. Ziel des Pilotprogramms ist es, die Software im praktischen Einsatz zu erproben und anhand der Rückmeldungen der Pilotpartner weiterzuentwickeln. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese Pilotbedingungen regeln die Teilnahme am Pilotprogramm abschließend; für ein anschließend gebuchtes Abonnement gelten die bei der Buchung genannten Vertragsbedingungen.
2. Laufzeit und Kosten
Die Teilnahme beginnt mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse und endet automatisch nach 90 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf; das genaue Ende wird in der Software angezeigt. Bis dahin stehen dem Pilotpartner alle Funktionen des Tarifs „Studio“ im jeweils aktuellen Umfang kostenlos zur Verfügung. Nach dem Ende bleiben die Daten des Pilotpartners lesbar und exportierbar; neue Daten anlegen und abrechnen kann er, sobald er einen Tarif bucht. Es werden keine Zahlungsdaten erhoben; ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur, wenn der Pilotpartner ausdrücklich einen Tarif bucht. Die Anzahl der Pilotplätze ist begrenzt (ein Platz je Unternehmen), die Anmeldung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Für Pilotpartner, denen bei ihrer Anmeldung ein festes Enddatum genannt wurde, gilt dieses Enddatum.
3. Gründungspartner-Rabatt
Bucht der Pilotpartner frühestens 30 Tage vor und spätestens 30 Tage nach dem Ende seines Pilots einen Tarif, erhält er für die ersten 12 Monate 50 % Rabatt auf den jeweils gültigen Listenpreis dieses Tarifs. Der Rabatt ist nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Der Rabatt wird über einen Gutscheincode eingelöst, den Tantevo dem Pilotpartner vor dem Ende seines Pilots mitteilt.
4. Mitwirkung und Feedback
Der Pilotpartner bemüht sich, mindestens eine bereits abgeschlossene Abrechnungsperiode in Tantevo nachzurechnen, das Ergebnis mit seiner bisherigen Abrechnung zu vergleichen und Abweichungen, Fehler und Verbesserungsvorschläge über die Feedback-Funktion oder per E-Mail mitzuteilen. Tantevo darf Rückmeldungen unentgeltlich zur Verbesserung der Software nutzen. Eine Nennung des Pilotpartners als Referenz erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
5. Prüfung vor Versand
Die Software befindet sich in der Erprobung. Der Pilotpartner prüft alle mit Tantevo erstellten Berechnungen, Abrechnungen, Exporte (z. B. DATEV, SEPA, §50a) und Mitteilungen auf Richtigkeit, bevor er sie versendet, Zahlungen auslöst oder sie steuerlich verwendet. Bis zum erfolgreichen Abgleich mit seinem bisherigen Verfahren bleibt dieses maßgeblich. Tantevo erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung; steuerliche Einstufungen (z. B. Quellensteuer) sind mit einem Steuerberater abzustimmen.
6. Haftung
Da die Leistungen während des Pilots unentgeltlich erbracht werden, haftet Tantevo nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird während des Pilots nicht zugesagt; Wartungsarbeiten kündigt Tantevo nach Möglichkeit an.
7. Daten und Auftragsverarbeitung
Für personenbezogene Daten, die der Pilotpartner in Tantevo verarbeitet (z. B. Daten seiner Autorinnen und Autoren), ist der Pilotpartner Verantwortlicher; Tantevo verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO ausschließlich nach seinen Weisungen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Anfrage bereitgestellt (E-Mail an hallo@tantevo.de). Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
8. Beendigung
Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail beenden. Nach dem Ende des Pilots bleiben die Daten des Pilotpartners 90 Tage gespeichert, damit er einen Tarif buchen oder seine Daten exportieren kann; danach werden sie gelöscht. Tantevo erinnert 30 und 7 Tage vorher per E-Mail. Aufbewahrungspflichtige Unterlagen (z. B. versendete Abrechnungen) sichert der Pilotpartner vorher über den Datenexport in der Software (Einstellungen → Daten); der Export enthält alle Daten der Organisation und die archivierten Abrechnungs-PDFs. Auf Wunsch löscht Tantevo die Daten sofort.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Pilotpartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Pilotprogramm Babenhausen. Änderungen dieser Bedingungen teilt Tantevo den Pilotpartnern per E-Mail mit.