Buchpreisbindung
Gesetzliche Pflicht, Bücher in Deutschland zum vom Verlag festgesetzten Endpreis an Endkunden zu verkaufen.
Nach dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) setzt der Verlag für jede Ausgabe eines Buches, das in Deutschland an Endkunden verkauft wird, einen Endpreis einschließlich Umsatzsteuer fest und veröffentlicht ihn (§ 5 BuchPrG). Wer gewerbsmäßig Bücher an Endkunden verkauft, muss diesen Preis einhalten (§ 3 BuchPrG); gebrauchte Bücher sind ausgenommen.
Unter das Gesetz fallen neben gedruckten Büchern auch Noten und kartografische Produkte sowie Produkte, die Bücher reproduzieren oder ersetzen — darunter E-Books, wenn sie zur dauerhaften Nutzung angeboten werden und überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch sind (§ 2 BuchPrG).
Für die Honorarabrechnung ist der gebundene Ladenpreis oft die Bemessungsgrundlage: Viele Verlagsverträge beteiligen den Autor mit einem Prozentsatz vom Nettoladenpreis, also dem gebundenen Preis ohne Umsatzsteuer, je verkauftem Exemplar.
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